AUFTRAG UND WERTE
Die ersten bezahlten Urlaubstage waren ein Meilenstein in der Sozialgeschichte Belgiens. Am 27. Juni 1936 verabschiedete das belgische Parlament das Gesetz, das erstmals Anspruch auf bezahlten Urlaub verlieh. Damals waren es noch 6 Urlaubstage im Jahr. Heute beträgt die gesetzlich zugestandene Urlaubsdauer 20 Tage.
Die Kasse Jahresurlaub der Belgischer Nahrungsbetriebe richtet sich an die Arbeitnehmer der angegliederten Unternehmen in der Lebensmittelindustrie und im Lebensmittelhandel. Zu den Leistungsempfängern zählen auch die Arbeitnehmer in Landwirtschaft und Gartenbau (inklusive Landwirtschafts- und Gartenbauarbeiten).
Die KJUBN ist für die Berechnung der Anzahl Urlaubstage und der Höhe des Urlaubsgeldes sowie für die Auszahlung des Urlaubsgeldes zuständig.
GOVERNANCE
Die KJUBN ist ein privater Akteur im Bereich des Jahresurlaubs für Arbeitnehmer.
Ihr Verwaltungsrat setzt sich paritätisch aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern zusammen.
Aufsichtsbehörde der KJUBN ist das Landesamt für den Jahresurlaub (LJU). Das LJU wacht über die Einhaltung der Gesetzesbestimmungen. Außerdem übermittelt das LJU den Urlaubskassen, darunter auch der KJUBN, alle Daten zu den Löhnen und Arbeitsleistungen sämtlicher Arbeitnehmer und verteilt unter ihnen die jährlichen Urlaubsbeiträge des LSS.
ACSVA
Die KJUBN ist Mitglied der Vereinigung der besonderen Urlaubskassen.
Diese gemeinnützige Vereinigung dient insbesondere als Verbindungs- und Dokumentationsstelle zwischen den besonderen Urlaubskassen, die dieser Vereinigung angeschlossen sind. Außerdem koordiniert sie die Arbeit dieser Kassen in ihren Beziehungen zum Landesamt für den Jahresurlaub.
BEI UNS ARBEITEN
Das Arbeitsumfeld ist angenehm und bietet viel Raum für persönliche Entfaltung und Eigeninitiative. Die Arbeitsorganisation ermöglicht eine gesunde Work-Life-Balance.
Interesse? Senden Sie einfach Ihren Lebenslauf mit einem Motivationsschreiben an ploncol@ccpab-kbvbv.be.
JAHRESABSCHLÜSSE